Steuerberater für Grenzgänger wichtig für die Region.
Viele Arbeitnehmer aus unserer Region sind aufgrund der geografischen Nähe in der Schweiz tätig. Wir haben uns auf die steuerliche Beratung von Grenzgängern spezialisiert. Grenzgänger sind von besonderen Steueregeln und Veranlagungen betroffen und finden bei uns als Steuerberater für Grenzgänger eine umfassende Betreuung.
Unsere Beratung umfasst unter anderem folgende Themen:
- Beratung bei bereits bestehender Grenzgängertätigkeit sowie bei Aufnahme und Beendigung, insbesondere Erstellung von Steuererklärungen
- „Spezialfälle“ wie z.B. 60-Tage- oder 120-Tage-Regelung, Regelung für leitende Angestellte, Residenzpflicht, sozialversicherungsrechtliche Aspekte, Bewilligung, Nichtrückkehrtage, 25 Prozent-Regel Grenzgänger.
- Steuerliche Berücksichtigung bei Wohnsitzwechsel von oder nach Deutschland, Wegzugbesteuerung (Zuzug/Wegzug) und bei Doppelwohnsitzen
- Beratung von in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen, z.B. bei Vermietungseinkünften einer nicht in Deutschland ansässigen Person
- Sozialversicherung Grenzgänger: Prüfen der steuerlichen Vorschriften für die Pensionskassenauszahlung der schweizerischen Pensionskasse, insbesondere der Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
- Beratung bei der Auszahlung von Pensionskassenguthaben (u.a. unterschiedliche steuerliche Behandlung des Obligatoriums und Überobligatoriums)
- Begleiten von Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und der Schweiz
- Steuererklärung Grenzgänger, Einkommenssteuer, Lohnsteuer Schweiz, Steuerklasse
- Steuerveranlagung für Home Office, Arbeitszimmer Grenzgänger und Fotovoltaik Anlage
Steuerberater Manfred Müller kann aufgrund seiner Tätigkeit sowie der Absolvierung des Fachberaterlehrgangs in Frankfurt am Main auf langjährige praktische Erfahrungen im Bereich des internationalen Steuerrechts zurückgreifen. Aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse in der internationalen Steuerberatung hat die Steuerberaterkammer Südbaden Herrn Manfred Müller im Jahre 2015 den amtlichen Titel „Fachberater für internationales Steuerrecht“ verliehen.