maier-steuerberatung-waldshut-tiengen-internationale-steuerberatung-banner
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind ein Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen beziehen sich auf das Internationale Steuerrecht.

In besonderem Maße haben wir uns wegen der geografischen Nähe zur Schweiz auf die grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalte zwischen Deutschland und der Schweiz spezialisiert.

Als Steuerberater mit Sitz in Deutschland übernehmen wir in Deutschland sämtliche Tätigkeiten, welche in der Schweiz von einem Treuhänder / Treuhandbüro ausgeübt werden.

Beratung von Unternehmern:

  • Beraten von deutschen Unternehmen mit Aktivitäten in der Schweiz
  • Prüfen der Rechtsformen hinsichtlich wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Auswirkungen, Beratung Scheinselbständigkeit
  • Begleiten der Gründung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften in Deutschland
  • Ausländische Betriebsstätte oder Montagebetriebsstätte Deutschland oder Schweiz
  • Prüfen und Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Erledigung der steuerlichen Pflichten von ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften in Deutschland, insbesondere:
    Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Einkünfte Ausland
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Strafbefreiende Selbstanzeige, Steuerhinterziehung
  • Prüfen von sozialversicherungsrechtlichen Aspekten der Geschäftsführer und Angestellten
  • Umsatzsteuer:
    USt-ID-Nummer, Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, zusammenfassende Meldungen
  • Fiskalvertretung für im Ausland ansässige Unternehmen
  • Steuerpflicht Deutschland Wohnsitz Schweiz
  • Warenverkehr innergemeinschaftlich / EU-Ausland / Drittland / Einfuhrumsatzsteuer
  • Übernahme der Meldungen und Anträge
  • Verrechnungspreise Dokumentation
  • Lizenzgebühren

Im Rahmen seiner Tätigkeit und der Absolvierung des Fachberaterlehrgangs in Frankfurt am Main kann Herr Manfred Müller auf langjährige praktische Erfahrungen im Bereich des internationalen Steuerrechts zurückgreifen. Aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse in der internationalen Steuerberatung hat die Steuerberaterkammer Südbaden Herrn Manfred Müller im Jahre 2015 den amtlichen Titel „Fachberater für internationales Steuerrecht“ verliehen.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Sprechen wir über Ihre individuelle Situation.

Beratung von Privatpersonen:

Sehen Sie weitere Leistungen unserer Kanzlei.

Wir haben unsere Leistungen für Sie detailliert zusammengefasst.